RS OGH 1965/9/29 7Ob264/65

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.09.1965
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Norm

ABGB §1008
HVG §4

Rechtssatz

Ist der Vermittlungsagent zum Inkasso befugt, so muß der Geschäftsherr Zahlungen gegen sich gelten lassen, wenn auch die Bestellung den von ihm dem Vertreter erteilten Weisungen widerspricht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0025327

Dokumentnummer

JJR_19650929_OGH0002_0070OB00264_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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