Norm
ABGB §1008Rechtssatz
Ist der Vermittlungsagent zum Inkasso befugt, so muß der Geschäftsherr Zahlungen gegen sich gelten lassen, wenn auch die Bestellung den von ihm dem Vertreter erteilten Weisungen widerspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0025327Dokumentnummer
JJR_19650929_OGH0002_0070OB00264_6500000_001