Rechtssatz
Ein Verfahrensfremder wird nicht schon dadurch Beteiligter, daß er zu einer Tagsatzung im Abhandlungsverfahren geladen wird, Anträge stellt oder eine Stellungnahme bezieht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0006388Dokumentnummer
JJR_19651013_OGH0002_0050OB00238_6500000_001