Norm
ABGB §1400 CRechtssatz
Definition des Girovertrages. Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, daß die Durchführung eines Auftrages des Girokunden nur unter der Voraussetzung einer hinreichenden Deckung erfolgen dürfe. Es steht der Bank frei, Überweisungsaufträge ihres Kunden auch dann durchzuführen, wenn keine hinreichende Deckung vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0032999Dokumentnummer
JJR_19651020_OGH0002_0070OB00320_6500000_001