RS OGH 1965/10/26 8Ob204/65

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Veröffentlicht am 26.10.1965
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Norm

ABGB §1022

Rechtssatz

Eine auf den Todesfall des Machtgebers ausgestellte Vollmacht bezieht sich nur auf das Nachlaßvermögen; sie gestattet dem Machthaber nicht, höchstpersönliche, also durch den Tod des Machtgebers erloschene Rechte geltend zu machen (zB in einem Adoptionsverfahren einzuschreiten).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0025187

Dokumentnummer

JJR_19651026_OGH0002_0080OB00204_6500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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