Norm
ABGB §1098 IIdRechtssatz
Besteht keine vertragliche Abgrenzung des dem Mieter zustehenden Mitbenützungsrechtes des Gartens und liegt der dem Mieter eingeräumten Gartenmitbenützung auch kein bestimmter Zweck zugrunde, so entscheiden darüber, ob das Abstellen eines Kinderwagens im Garten durch die den Mieter besuchende Tochter die Grenzen des dem Mieter zustehenden Mitbenützungsrechtes übersteigt, Ortsgebrauch und Verkehrssitte (vgl MietSlg 1646). Eine solche Überschreitung liegt nicht vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0024900Dokumentnummer
JJR_19651110_OGH0002_0050OB00285_6500000_001