RS OGH 1965/11/11 1Ob185/65, 1Ob644/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.1965
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Norm

ABGB §775
ABGB §782

Rechtssatz

Ob eine Verkürzung im Pflichtteil gewollt wurde, ist nicht allein nach dem Wortlaut des Testamentes zu beurteilen. Liegt ein Enterbungsgrund vor und war dieser für die Verkürzung kausal, ist sie rechtmäßig erfolgt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0012878

Dokumentnummer

JJR_19651111_OGH0002_0010OB00185_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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