Norm
ABGB §775Rechtssatz
Ob eine Verkürzung im Pflichtteil gewollt wurde, ist nicht allein nach dem Wortlaut des Testamentes zu beurteilen. Liegt ein Enterbungsgrund vor und war dieser für die Verkürzung kausal, ist sie rechtmäßig erfolgt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0012878Dokumentnummer
JJR_19651111_OGH0002_0010OB00185_6500000_001