RS OGH 1965/11/16 8Ob286/65

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Veröffentlicht am 16.11.1965
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Norm

ABGB §889
ABGB §891

Rechtssatz

In Fragen der Teilbarkeit eines Schuldverhältnisses ist jeder Fall nach den besonderen Umständen und insbesondere in der Richtung zu prüfen, ob und inwieweit das Schuldverhältnis mit seinem vollen Inhalt von der Person eines einzelnen Mitschuldners losgelöst und auf die übrigen Vertragsgenossen eingeschränkt werden könnte (Ohmeyer in JBl 1935,333 ff).

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 286/65
    Entscheidungstext OGH 16.11.1965 8 Ob 286/65
    Veröff: MietSlg 17081

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0023794

Dokumentnummer

JJR_19651116_OGH0002_0080OB00286_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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