Norm
ABGB §889Rechtssatz
In Fragen der Teilbarkeit eines Schuldverhältnisses ist jeder Fall nach den besonderen Umständen und insbesondere in der Richtung zu prüfen, ob und inwieweit das Schuldverhältnis mit seinem vollen Inhalt von der Person eines einzelnen Mitschuldners losgelöst und auf die übrigen Vertragsgenossen eingeschränkt werden könnte (Ohmeyer in JBl 1935,333 ff).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0023794Dokumentnummer
JJR_19651116_OGH0002_0080OB00286_6500000_001