RS OGH 1965/11/16 8Ob332/65, 7Ob132/03t, 4Ob185/03i, 4Ob97/04z, 3Ob181/04w, 4Ob1/08p, 8Ob50/10a, 8Ob

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Veröffentlicht am 16.11.1965
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Norm

AußStrG §10 A
AußStrG 2005 §49 Abs1 A

Rechtssatz

Das Recht, im Rekurs neue Umstände und Beweismittel anzuführen, enthebt den Rechtsmittelwerber nicht der Notwendigkeit, den Tatbestand, auf den er seinen Antrag stützen will, schon in der ersten Instanz vorzubringen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0006790

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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