Norm
LiegTeilG §3Rechtssatz
Zur Abschreibung einzelner Bestandteile eines Grundbuchskörpers ist nicht die Zustimmung aller Miteigentümer notwendig, wenn für das Trennstück eine neue Einlage eröffnet wird und die Rechte der Miteigentümer in diese neue Einlage übertragen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0066239Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.08.2018