RS OGH 2012/3/28 8Ob345/65, 1Ob132/73, 4Ob10/74, 4Ob627/75, 4Ob643/75, 4Ob642/75, 7Ob608/76, 7Ob689/

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Veröffentlicht am 07.12.1965
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Rechtssatz

Die Bezeichnung eines Vertrages durch die Parteien ist jedenfalls dann für die rechtliche Beurteilung des Vertragsverhältnisses nicht entscheidend, wenn ein mit der Bezeichnung nicht im Einklang zu bringender Vertragsinhalt und eine auf diesen Vertragsinhalt gerichtete Parteiabsicht festgestellt sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0017836

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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