RS OGH 1970/1/21 1Ob177/65, 7Ob8/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.12.1965
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Norm

AnfO §1
AnfO §2 Z2
KO §27
  1. AnfO Art. 18 § 1 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021
  1. AnfO § 2 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021

Rechtssatz

Die Errichtung einer verbücherungsfähigen Urkunde nach vorausgegangenem mündlichen Vertragsabschluß ist für sich allein und unter Abstellung auf die Verhältnisse im Zeitpunkt ihrer Errichtung anfechtbar. Kriterien der "Benachteiligungsabsicht" beim Doppelverkauf einer Liegenschaft (unter Bedachtnahme auf §§ 430, 440 ABGB).Die Errichtung einer verbücherungsfähigen Urkunde nach vorausgegangenem mündlichen Vertragsabschluß ist für sich allein und unter Abstellung auf die Verhältnisse im Zeitpunkt ihrer Errichtung anfechtbar. Kriterien der "Benachteiligungsabsicht" beim Doppelverkauf einer Liegenschaft (unter Bedachtnahme auf Paragraphen 430, 440, ABGB).

Entscheidungstexte

  • RS0050517">1 Ob 177/65
    Entscheidungstext OGH 09.12.1965 1 Ob 177/65
    Veröff: SZ 38/210 = EvBl 1966/100 S 130
  • 7 Ob 8/70
    Entscheidungstext OGH 21.01.1970 7 Ob 8/70
    nur: Die Errichtung einer verbücherungsfähigen Urkunde nach vorausgegangenem mündlichen Vertragsabschluß ist für sich allein und unter Abstellung auf die Verhältnisse im Zeitpunkt ihrer Errichtung anfechtbar. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0050517

Dokumentnummer

JJR_19651209_OGH0002_0010OB00177_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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