RS OGH 1965/12/14 8Ob350/65

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.1965
beobachten
merken

Rechtssatz

Beim Verlassenschaftskurator schließt die Bestimmung des § 1299 ABGB die Verneinung eines prozeßualen Verschuldens nach § 530 Abs 2 ZPO bei einer gewissen Beeinträchtigung der Merkfähigkeit nicht schlechthin aus.Beim Verlassenschaftskurator schließt die Bestimmung des Paragraph 1299, ABGB die Verneinung eines prozeßualen Verschuldens nach Paragraph 530, Absatz 2, ZPO bei einer gewissen Beeinträchtigung der Merkfähigkeit nicht schlechthin aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0026509

Dokumentnummer

JJR_19651214_OGH0002_0080OB00350_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten