Norm
ABGB §1299 GRechtssatz
Beim Verlassenschaftskurator schließt die Bestimmung des § 1299 ABGB die Verneinung eines prozeßualen Verschuldens nach § 530 Abs 2 ZPO bei einer gewissen Beeinträchtigung der Merkfähigkeit nicht schlechthin aus.Beim Verlassenschaftskurator schließt die Bestimmung des Paragraph 1299, ABGB die Verneinung eines prozeßualen Verschuldens nach Paragraph 530, Absatz 2, ZPO bei einer gewissen Beeinträchtigung der Merkfähigkeit nicht schlechthin aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0026509Dokumentnummer
JJR_19651214_OGH0002_0080OB00350_6500000_001