Norm
ABGB §1042 ARechtssatz
Ein Verwendungsanspruch nach § 1042 ABGB (ebenso wie nach § 1041 ABGB) ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Leistung vom Verkürzten an eine Mittelsperson außerhalb eines Vertragsverhältnisses in einem öffentlich - rechtlichen Verhältnis ihren zureichenden Rechtsgrund findet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0019901Dokumentnummer
JJR_19651216_OGH0002_0050OB00169_6500000_001