Norm
AFB Art14Rechtssatz
Die Kosten des Wiederaufbaus eines abgebrannten Gebäudes an sich, können nicht Rettungsaufwand sein, daher auch nicht der Aufwand an Zinsen für Fremdkapital zum früheren Beginn des Wiederaufbaus (angeblich verspätete Auszahlung der Entschädigungssumme!).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0080584Dokumentnummer
JJR_19651221_OGH0002_0070OB00278_6500000_002