Rechtssatz
Die im Vertrag enthaltene Erklärung, dass mit Unterfertigung des Vertrages die Übergabe und Übernahme der Liegenschaft als vollzogen gilt, stellt für sich allein keine wirkliche Übergabe im Sinne des § 943 ABGB und § 1 Abs 1 lit d NZwG dar.Die im Vertrag enthaltene Erklärung, dass mit Unterfertigung des Vertrages die Übergabe und Übernahme der Liegenschaft als vollzogen gilt, stellt für sich allein keine wirkliche Übergabe im Sinne des Paragraph 943, ABGB und Paragraph eins, Absatz eins, Litera d, NZwG dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0018908Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.08.2018