Norm
ABGB §1440 GRechtssatz
Das Retentionsrecht und Kompensationsrecht ist bei Verhältnissen zu versagen, wo der Mißbrauch geradezu als Vertrauensbruch empfunden wird, weshalb zufolge Gleichheit des Rechtsgrundes die Regeln des Verwahrungsvertrages im Wege des Ähnlichkeitsschlusses ergänzend anzuwenden sind einschließlich der Bestimmungen des § 1440 ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0033957Dokumentnummer
JJR_19651222_OGH0002_0060OB00133_6500000_002