RS OGH 2015/10/16 8Ob360/65, 1Ob569/77, 5Ob18/82 (5Ob19/82, 5Ob20/82), 2Ob578/86, 6Ob8/87, 3Ob182/88

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Veröffentlicht am 11.01.1966
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Rechtssatz

Nichtbegründung selbst einer abweislichen Verfügung in Außerstreitsachen bewirkt nicht Nichtigkeit. Die von der zweiten Instanz beigegebene Begründung heilt überdies diesen Mangel.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0006676

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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