RS OGH 1966/1/26 3Ob6/66, 3Ob61/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.1966
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Norm

EO §33

Rechtssatz

Es kommt nicht darauf an , ob die Exekutionsbewilligung ausdrücklich ein Ersuchen um Exekutionsvollzug enthält. Schon die Übersendung des Bewilligungsbeschlusses schließt ein solches Ersuchen im Sinne des § 33 EO in sich; denn gerade zum Zwecke des Vollzuges wird der Beschluß übersendet.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 6/66
    Entscheidungstext OGH 26.01.1966 3 Ob 6/66
  • 3 Ob 61/89
    Entscheidungstext OGH 28.06.1989 3 Ob 61/89
    nur: Schon die Übersendung des Bewilligungsbeschlusses schließt ein Ersuchen im Sinne des § 33 EO in sich. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0000689

Dokumentnummer

JJR_19660126_OGH0002_0030OB00006_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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