RS OGH 1966/2/2 6N1/66 (6N2/66), 6Ob113/01p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.02.1966
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Norm

JN §24

Rechtssatz

Wurde einem inhaltlich gleichlautenden Ablehnungsantrag mit Beschluss des OGH und damit rechtskräftig ein Erfolg versagt, dann schließt die Rechtskraft dieses Beschlusses die Wiederholung des Ablehnungsantrages zwingend aus. Der wiederholte Ablehnungsantrag ist zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

  • 6 N 1/66
    Entscheidungstext OGH 02.02.1966 6 N 1/66
  • 6 Ob 113/01p
    Entscheidungstext OGH 05.07.2001 6 Ob 113/01p
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Stattgebung eines Ablehnungsantrages. (T1) Beisatz: Beschlüsse über Ablehnungsanträge sind der Rechtskraft fähig. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0045988

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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