RS OGH 1966/2/3 1Ob21/66

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Veröffentlicht am 03.02.1966
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Norm

AHG §1 Cd1b

Rechtssatz

Tritt das Verschulden des Organs gegenüber dem mehrfachen und erheblichen Eigenverschulden des Geschädigten völlig in den Hintergrund, besteht kein Amtshaftungsanspruch (Unterstellung der Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner durch den Exekutionsrichter infolge ungenügend präzisierten Zustellungsantrages der betreibenden Partei).

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 21/66
    Entscheidungstext OGH 03.02.1966 1 Ob 21/66

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0049793

Dokumentnummer

JJR_19660203_OGH0002_0010OB00021_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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