Norm
AHG §1 Cd1bRechtssatz
Tritt das Verschulden des Organs gegenüber dem mehrfachen und erheblichen Eigenverschulden des Geschädigten völlig in den Hintergrund, besteht kein Amtshaftungsanspruch (Unterstellung der Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner durch den Exekutionsrichter infolge ungenügend präzisierten Zustellungsantrages der betreibenden Partei).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0049793Dokumentnummer
JJR_19660203_OGH0002_0010OB00021_6600000_001