Norm
ABGB §1017Rechtssatz
Schließen die Hauseigentümer für ihren Sohn, der Hauptmieter einer Wohnung ihres Hauses ist, unter Verschweigung des Vollmachtsverhältnisses einen Untermietvertrag ab, entsteht mit dem Vertragspartner ein Hauptmietvertrag.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0025375Dokumentnummer
JJR_19660210_OGH0002_0010OB00018_6600000_001