Norm
EO §394Rechtssatz
Bei nachträglicher Zurückweisung der auf § 99 JN gestützten Klage wegen örtlicher Unzuständigkeit ist keiner der drei Fälle des § 394 Abs 1 EO gegeben.Bei nachträglicher Zurückweisung der auf Paragraph 99, JN gestützten Klage wegen örtlicher Unzuständigkeit ist keiner der drei Fälle des Paragraph 394, Absatz eins, EO gegeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0005768Dokumentnummer
JJR_19660210_OGH0002_0060OB00012_6600000_001