Norm
ABGB §653Rechtssatz
Gegenstand des Vermächtnisses kann auch eine Sache sein, die im Eigentum des Erben steht ( hier: letztwillige Begründung eines Wohnungsrechtes an einer auf den Todesfall geschenkten Liegenschaft ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0015277Im RIS seit
15.02.1966Zuletzt aktualisiert am
17.01.2025