Norm
ASVG §175Rechtssatz
Ein etwa einstündiger Gasthausbesuch auf dem Weg von der Arbeit (§ 175 Abs 2 Z 1 ASVG) hebt den Versicherungsschutz nicht auf. Fahruntüchtigkeit durch Trunkenheit hebt den Versicherungsschutz nur dann auf, wenn sie für den Unfall kausal war.Ein etwa einstündiger Gasthausbesuch auf dem Weg von der Arbeit (Paragraph 175, Absatz 2, Ziffer eins, ASVG) hebt den Versicherungsschutz nicht auf. Fahruntüchtigkeit durch Trunkenheit hebt den Versicherungsschutz nur dann auf, wenn sie für den Unfall kausal war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0084023Dokumentnummer
JJR_19660217_OGH0002_0020OB00019_6600000_001