Norm
ABGB §1409 EaRechtssatz
Bei Feststellung des Wertes des übernommenen Vermögens sind Hypothekarforderungen von den Aktiven nicht abzuziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0033187Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.05.2010