RS OGH 1966/3/15 8Ob67/66

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Veröffentlicht am 15.03.1966
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Norm

ZPO §261 Abs1

Rechtssatz

Weist ein Gericht eine Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges mit Urteil ab, so handelt es sich um ein Vergreifen im Ausdruck; es liegt in Wahrheit ein Zurückweisungsbeschluß vor.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 67/66
    Entscheidungstext OGH 15.03.1966 8 Ob 67/66

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0040231

Dokumentnummer

JJR_19660315_OGH0002_0080OB00067_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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