- 8 Ob 83/66
Entscheidungstext OGH 29.03.1966 8 Ob 83/66
- 6 Ob 148/68
Entscheidungstext OGH 23.07.1968 6 Ob 148/68
- 8 Ob 1/70
Entscheidungstext OGH 20.01.1970 8 Ob 1/70
Veröff: EvBl 1970/229 S 401
- 5 Ob 54/73
Entscheidungstext OGH 30.05.1973 5 Ob 54/73
Beisatz: Hinweis darauf, wo der Text der Geschäftsbedingungen erfahren werden kann erforderlich (hier: AÖSp - deutsche Vertragspartner. (T1)
Veröff: JBl 1974,473
- RS0018021">7 Ob 531/77
Entscheidungstext OGH 23.06.1977 7 Ob 531/77
Auch; Veröff: HS X/XI/8
- RS0018021">5 Ob 678/77
Entscheidungstext OGH 06.12.1977 5 Ob 678/77
- 4 Ob 517/78
Entscheidungstext OGH 05.09.1978 4 Ob 517/78
Auch; Beisatz: Wiederholte Verwendung von Geschäftspapier mit Hinweis auf AÖSp gegenüber ausländischem Geschäftspartner reicht nicht aus. (T2)
- 3 Ob 652/78
Entscheidungstext OGH 20.12.1978 3 Ob 652/78
Beisatz: Für die Seefracht gelten nicht die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen als vereinbart. (T3)
- 4 Ob 536/82
Entscheidungstext OGH 29.06.1982 4 Ob 536/82
- 7 Ob 816/82
Entscheidungstext OGH 14.04.1983 7 Ob 816/82
Auch
- RS0018021">8 Ob 721/89
Auch; Veröff: RdW 1991,45
- RS0018021">2 Ob 28/93
Auch; Veröff: EvBl 1994/44 S 199
- RS0018021">5 Ob 506/95
Auch; Beisatz: Bei Kaufleuten, zu deren Geschäftsbetrieb die häufige Inanspruchnahme von Speditionsleistungen gehört, ist daher grundsätzlich die Unterwerfung unter die AÖSp anzunehmen. (T4)
- RS0018021">7 Ob 501/96
Vgl auch; Beisatz: Die unbeanstandete Annahme eines Hinweises in Geschäftspapieren (wie Geschäftsbriefen oder Rechnungen) auf die Geltung der AÖSp im Rahmen einer länger dauernden Geschäftsbeziehung führt zu ihrer schlüssigen Einbeziehung in den Vertrag. Auch im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zwischen beauftragtem Frachtführer und auftraggebenden Spediteur können die AÖSp schlüssig vereinbart werden. (T5)
- RS0018021">1 Ob 2357/96s
Entscheidungstext OGH 26.11.1996 1 Ob 2357/96s
Auch; Beis wie T5 nur: Die unbeanstandete Annahme eines Hinweises in Geschäftspapieren (wie Geschäftsbriefen oder Rechnungen) auf die Geltung der AÖSp im Rahmen einer länger dauernden Geschäftsbeziehung führt zu ihrer schlüssigen Einbeziehung in den Vertrag. (T6)
Veröff: SZ 69/265
- RS0018021">2 Ob 338/97p
Auch; Beis wie T6 nur: Die unbeanstandete Annahme eines Hinweises in Geschäftspapieren auf die Geltung der AÖSp im Rahmen einer länger dauernden Geschäftsbeziehung führt zu ihrer schlüssigen Einbeziehung in den Vertrag. (T7)
- RS0018021">7 Ob 128/13v
Entscheidungstext OGH 04.09.2013 7 Ob 128/13v
Auch