Norm
ABGB §266Rechtssatz
Für ein gegen einen früheren Kurator gerichtetes Begehren auf Ersatz des Schadens, den er durch Erschleichung einer ihm nicht gebührenden Belohnung im Pflegschaftsverfahren angerichtet haben soll, ist der Rechtsweg zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0048989Dokumentnummer
JJR_19660331_OGH0002_0010OB00082_6600000_001