Norm
ABGB §271Rechtssatz
Für die Bestellung eines Widerstreitsachwalters ist maßgebend, daß nach dem Verhalten des gesetzlichen Vertreters eine gesetzmäßige Vertretung des Minderjährigen nicht zu erwarten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0049063Dokumentnummer
JJR_19660405_OGH0002_0080OB00099_6600000_001