RS OGH 1987/1/22 1Ob94/66, 8Ob688/86

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Veröffentlicht am 21.04.1966
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Norm

MG §19 Abs2 Z11 A
MRG §30 Abs2 Z5 B
  1. MRG § 30 heute
  2. MRG § 30 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001
  3. MRG § 30 gültig von 01.03.1991 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991

Rechtssatz

Mangelt es an einer gemeinsamen Haushaltsführung, so kann es zum Eintritt des nahen Angehörigen in die Mietrechte des Verstorbenen auch dann nicht kommen, wenn die zweite im § 19 Abs 2 Z 11 MG für das Entstehen des Eintrittsrechtes geforderte Voraussetzung, nämlich das dringende Wohnungsbedürfnis vorhanden ist.Mangelt es an einer gemeinsamen Haushaltsführung, so kann es zum Eintritt des nahen Angehörigen in die Mietrechte des Verstorbenen auch dann nicht kommen, wenn die zweite im Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 11, MG für das Entstehen des Eintrittsrechtes geforderte Voraussetzung, nämlich das dringende Wohnungsbedürfnis vorhanden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0068214

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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