Norm
ABGB §1016Rechtssatz
Der Umfang einer mündlich erteilten Vollmacht ist aus dem Gegenstand und aus der Natur des Geschäfts zu beurteilen. Nicht kundgegebene Beschränkungen des gewöhnlichen Vollmachtsumfanges sind gegenüber dem Dritten unwirksam. Dies gilt auch für die Zusicherung des Vertreters des Verkäufers eines Kraftfahrzeuges gegenüber dem Käufer, daß die Prämienzahlung des Verkäufers für die Haftpflichtversicherung des Kraftfahrzeuges über den Zeitpunkt des Verkaufs hinaus dem Käufer zugute kommen soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0019559Dokumentnummer
JJR_19660421_OGH0002_0010OB00098_6600000_001