Norm
ABGB §1193Rechtssatz
Wurde trotz Mitarbeit eines Gesellschafters Teilung von Gewinn und Verlust im Verhältnis 1 : 1 vereinbart, so kann der Mitarbeitende nicht nachträglich gerichtliche Bestimmung des Wertes seiner Arbeit verlangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0026142Dokumentnummer
JJR_19660505_OGH0002_0060OB00111_6600000_001