Rechtssatz
Dieser Gerichtsstand ist nicht gegeben, wenn ein obligatorischer Anspruch auf Eigentumsübertragung geltend gemacht wird. (vgl MietSlg 6507, Spruchrepertorium 93).Dieser Gerichtsstand ist nicht gegeben, wenn ein obligatorischer Anspruch auf Eigentumsübertragung geltend gemacht wird. vergleiche MietSlg 6507, Spruchrepertorium 93).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0046642Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.11.2011