Norm
ABGB §1098 IIcRechtssatz
Änderungen des Warenangebotes in einem gemieteten Geschäftslokal im Zuge einer allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung sind zulässig (Verkauf von Stoffen und Verkauf von Sportkleidung ?).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0020805Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.12.2012