RS OGH 1966/5/25 3Ob61/66

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Veröffentlicht am 25.05.1966
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Norm

AO §20a
  1. AO § 20a gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010

Rechtssatz

Eine mittels Wechselzahlungsauftrag zu vollstreckende Forderung kann nie der Bestimmung des § 20 a AO unterstellt werden, auch wenn das Grundgeschäft ein zweiseitiger noch nicht erfüllter Vertrag ist.Eine mittels Wechselzahlungsauftrag zu vollstreckende Forderung kann nie der Bestimmung des Paragraph 20, a AO unterstellt werden, auch wenn das Grundgeschäft ein zweiseitiger noch nicht erfüllter Vertrag ist.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 61/66
    Entscheidungstext OGH 25.05.1966 3 Ob 61/66
    Veröff: EvBl 1966/360 S 466

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0051678

Dokumentnummer

JJR_19660525_OGH0002_0030OB00061_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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