Norm
ABGB §923Rechtssatz
Die ausdrückliche Erklärung des Verkäufers, der Wagen sei in erstklassigem Zustand und werksgeprüft, kann, soll sie überhaupt einen Sinn haben, nur dahin verstanden werden, daß der Wagen bei der Übergabe nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet ist, deren Behebung erhebliche Kosten erfordert. Sie enthält die Zusicherung dieser bestimmten Eigenschaft des Fahrzeuges.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0024019Dokumentnummer
JJR_19660525_OGH0002_0060OB00122_6600000_001