Norm
AHG §1 BbRechtssatz
Die Pflege und Betreuung eines Kindes in einem Heim, in das das Kind als Maßnahme der Fürsorgeerziehung eingewiesen wurde, stellt keinen Akt der Hoheitsverwaltung dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0049758Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.02.2016