Norm
ABGB §181Rechtssatz
Hat bei einer Inkognitoadoption der bestellte Kollisionskurator bereits dem Adoptionsvertrag zugestimmt, dann ist diese Zustimmung durch den ehelichen Vater nicht zu erneuern, wenn er nachträglich Namen und Wohnort der Annehmenden erfahren hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0008603Dokumentnummer
JJR_19660607_OGH0002_0080OB00154_6600000_005