RS OGH 1999/4/15 2Ob159/66, 2Ob126/68, 2Ob53/70, 11Os103/70, 2Ob109/99i

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Veröffentlicht am 10.06.1966
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Rechtssatz

Der Lenker eines auf der Fahrbahn zum Stillstand gekommenen Fahrzeuges hat unverzüglich eine Warnvorrichtung aufzustellen bevor er durch Startversuche den Kraftwagen wieder in Bewegung zu setzen versucht.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0058938

Dokumentnummer

JJR_19660610_OGH0002_0020OB00159_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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