Norm
StPO §228Rechtssatz
Eine nicht vom Vorsitzenden des Schöffensenates veranlaßte, irrtümlich auf einer automatischen Signalanlage aufscheinende Anzeige, daß Ausschluß der Öffentlichkeit bestehe, verletzt die Bestimmung des § 228 StPO nicht.Eine nicht vom Vorsitzenden des Schöffensenates veranlaßte, irrtümlich auf einer automatischen Signalanlage aufscheinende Anzeige, daß Ausschluß der Öffentlichkeit bestehe, verletzt die Bestimmung des Paragraph 228, StPO nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0098141Im RIS seit
15.07.1966Zuletzt aktualisiert am
28.08.2023