Norm
ABGB §863 FIRechtssatz
Zahlungen während der Dauer eines Räumungsaufschubes sind im Zweifel als Benützungsentgelt zu werten, selbst wenn die Zahlungen als Mietzins bezeichnet waren. Es obliegt demjenigen, der im Einzelfall das Zustandekommen eines Mietvertrages behauptet, den Nachweis dafür zu erbringen, dass der übereinstimmende Wille beider Parteien dahin ging, durch die Zahlung und deren Annahme einen Bestandvertrag zu begründen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0014311Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.03.2014