RS OGH 1966/9/6 8Ob234/66

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.09.1966
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Norm

ABGB §149

Rechtssatz

Keine mangelnde Eignung des Vaters zum Vermögensverwalter, wenn er sich weigert, Goldstücke, soweit ihre Veräußerung nicht notwendig ist, um Schulden zu tilgen, zu verkaufen, um damit mündelsichere Wertpapiere anzuschaffen. Nur dann wäre eine solche Unfähigkeit anzunehmen, wenn ungeachtet der stetigen Geldverdünnung ein Aufkommen stärkerer inflationistischer Tendenzen auf dem Wertpapiermarkt auszuschließen wäre.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 234/66
    Entscheidungstext OGH 06.09.1966 8 Ob 234/66
    Veröff: JBl 1967,87

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0048033

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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