Norm
ABGB §149Rechtssatz
Keine mangelnde Eignung des Vaters zum Vermögensverwalter, wenn er sich weigert, Goldstücke, soweit ihre Veräußerung nicht notwendig ist, um Schulden zu tilgen, zu verkaufen, um damit mündelsichere Wertpapiere anzuschaffen. Nur dann wäre eine solche Unfähigkeit anzunehmen, wenn ungeachtet der stetigen Geldverdünnung ein Aufkommen stärkerer inflationistischer Tendenzen auf dem Wertpapiermarkt auszuschließen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0048033Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.08.2020