Norm
ABGB §174Rechtssatz
Eine (durch Zustimmung der Mutter) bedingte Zustimmungserklärung des Vaters reicht für die Entlassung aus der väterlichen Gewalt nicht aus, weil der Vater die nur ihn treffende Gewalt mit niemand teilen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0048596Dokumentnummer
JJR_19660908_OGH0002_0010OB00198_6600000_001