Norm
ABGB §1304 BIIbRechtssatz
Verschuldensaufteilung 1 : 2 zu Lasten des Personenkraftwagen - Lenkers, der trotz Gegenverkehr überholt und sein Überholmanöver auch nicht abbricht, wogegen der entgegenkommende Personenkraftwagen - Lenker eine überhöhte Geschwindigkeit einhält und hinsichtlich einer unfallsverhindernden Maßnahme versagt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0026939Dokumentnummer
JJR_19660908_OGH0002_0020OB00209_6600000_001