Norm
ABGB §1325 D7Rechtssatz
Zur Frage der Berücksichtigung des Hilflosenzuschusses bei Berechnung des Verdienstentganges (Der Kläger hat eine Abgeltung der auf die unfallskausale Hilflosigkeit zurückzuführenden Vermehrung seiner Bedürfnisse nicht begehrt; damit hat er aber vorweg berücksichtigt, daß zufolge der Legalzession des § 332 ASVG nur der Sozialversicherungsträger legitimiert ist, einen derartigen Ersatzanspruch gegen den Beklagten geltend zu machen).Zur Frage der Berücksichtigung des Hilflosenzuschusses bei Berechnung des Verdienstentganges (Der Kläger hat eine Abgeltung der auf die unfallskausale Hilflosigkeit zurückzuführenden Vermehrung seiner Bedürfnisse nicht begehrt; damit hat er aber vorweg berücksichtigt, daß zufolge der Legalzession des Paragraph 332, ASVG nur der Sozialversicherungsträger legitimiert ist, einen derartigen Ersatzanspruch gegen den Beklagten geltend zu machen).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0031409Dokumentnummer
JJR_19660908_OGH0002_0020OB00129_6600000_002