Norm
EO §27Rechtssatz
Eine analoge Anwendung der Bestimmung des § 41 Abs 2 EO ist dann gerechtfertigt, wenn auf Grund desselben Titels zwei Exekutionen durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung hinsichtlich derselben Liegenschaften zur Sicherung derselben Forderung rechtskräftig bewilligt wurden.Eine analoge Anwendung der Bestimmung des Paragraph 41, Absatz 2, EO ist dann gerechtfertigt, wenn auf Grund desselben Titels zwei Exekutionen durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung hinsichtlich derselben Liegenschaften zur Sicherung derselben Forderung rechtskräftig bewilligt wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0000680Dokumentnummer
JJR_19660914_OGH0002_0030OB00095_6600000_002