Norm
EO §353 Abs2 VIARechtssatz
Der Beschluss, mit dem die Kosten der Erstazvornahme im Sinne des § 353 Abs 2 EO bestimmt wurden, hat Urteilswirkung. Ist er in Rechtskraft erwachsen, dann kann nicht mehr überprüft werden, ob er dem Exekutiongstitel entsprach.Der Beschluss, mit dem die Kosten der Erstazvornahme im Sinne des Paragraph 353, Absatz 2, EO bestimmt wurden, hat Urteilswirkung. Ist er in Rechtskraft erwachsen, dann kann nicht mehr überprüft werden, ob er dem Exekutiongstitel entsprach.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0004776Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.06.2023