Norm
ZPO §18 Abs4Rechtssatz
Der Kläger kann den Beschluß des Erstgerichtes über die Zulassung der Intervention gemäß §§ 18 Abs 4 und 515 ZPO zusammen mit der Anfechtung des Beschlusses über die Zurückweisung des Antrages auf Fällung des Versäumungsurteiles (§ 402 ZPO) bekämpfen.Der Kläger kann den Beschluß des Erstgerichtes über die Zulassung der Intervention gemäß Paragraphen 18, Absatz 4 und 515 ZPO zusammen mit der Anfechtung des Beschlusses über die Zurückweisung des Antrages auf Fällung des Versäumungsurteiles (Paragraph 402, ZPO) bekämpfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0035510Dokumentnummer
JJR_19660915_OGH0002_0050OB00163_6600000_001