Norm
EO §65 BRechtssatz
Wer einen Antrag auf Übernahme der Liegenschaft gemäß § 200 Z 1 EO gestellt hat, kann den Beschluß, mit dem dieses Anbot zurückgewiesen wurde, mit Rekurs anfechten.Wer einen Antrag auf Übernahme der Liegenschaft gemäß Paragraph 200, Ziffer eins, EO gestellt hat, kann den Beschluß, mit dem dieses Anbot zurückgewiesen wurde, mit Rekurs anfechten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0002223Dokumentnummer
JJR_19660921_OGH0002_0030OB00099_6600000_001