Norm
StPO §285a Z2Rechtssatz
Wäre die Nichtigkeitsbeschwerde gemäß dem § 285 a Z 2 StPO schon vom Erstgericht zurückzuweisen gewesen, wurde sie aber doch dem OGH vorgelegt, so übermittelt dieser nach Zurückweisung eines gleichzeitig gegen das angefochtene Urteil ergriffenen Einspruches im Sinne des § 427 Abs 3 StPO und der Nichtigkeitsbeschwerde die Akten dem an sich zuständigen Gerichtshof II.Instanz zur Entscheidung über eine vorliegende Berufung.Wäre die Nichtigkeitsbeschwerde gemäß dem Paragraph 285, a Ziffer 2, StPO schon vom Erstgericht zurückzuweisen gewesen, wurde sie aber doch dem OGH vorgelegt, so übermittelt dieser nach Zurückweisung eines gleichzeitig gegen das angefochtene Urteil ergriffenen Einspruches im Sinne des Paragraph 427, Absatz 3, StPO und der Nichtigkeitsbeschwerde die Akten dem an sich zuständigen Gerichtshof römisch zwei.Instanz zur Entscheidung über eine vorliegende Berufung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0100193Dokumentnummer
JJR_19660928_OGH0002_0120OS00143_6600000_001